Das IRM merkt jedoch an, dass Schläge gegen den Kopf im Bereich der Schläfe, ein Hinabstossen auf einer Betontreppe oder ein Angriff mit einem Messer grundsätzlich schwere Verletzungen wie etwa Knochenbrüche, Schädelbrüche, Hirnblutungen, Gefäss-, Nerven- oder Organverletzungen durch Schnitt- und Stichverletzungen verursachen könnten, welche zu lebensgefährlichen Komplikationen führen könnten. Gestützt auf das Ausgeführte ist der dringende Tatverdacht wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung zu bejahen.