Gemäss IRM-Bericht vom 1. Juni 2021 haben die Verletzungen zu keinem Zeitpunkt eine akute Lebensgefahr begründet. Das IRM merkt jedoch an, dass Schläge gegen den Kopf im Bereich der Schläfe, ein Hinabstossen auf einer Betontreppe oder ein Angriff mit einem Messer grundsätzlich schwere Verletzungen wie etwa Knochenbrüche, Schädelbrüche, Hirnblutungen, Gefäss-, Nerven- oder Organverletzungen durch Schnitt- und Stichverletzungen verursachen könnten, welche zu lebensgefährlichen Komplikationen führen könnten.