wonach ihr Vater Todesdrohungen ausgestossen habe [Akten KZM 21 501]), die diversen Meldungen an die Polizei (u.a. von der Schulleitung und von der Arbeitgeberin des Opfers [Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 23. November 2020, KZM 21 280]) und die eigenen Feststellungen der Polizei (Auffinden des Mobiltelefons des Opfers im Fahrzeug des Beschwerdeführers [unter der Motorhaube]; nächtliches «Überwachen» des Opfers durch den Beschwerdeführer) gestützt (zum Ganzen nachfolgend auch E. 6.5). Ausserdem konnte der letzte Teil des Vorfalls vom 4. März 2021 von einer Drittperson beobachtet werden, welche auf dem Weg zu ihrem Arbeits-