Beim Versuch, sich umzudrehen und vom Beschwerdeführer wegzukommen, soll er sie eine Betontreppe hinuntergestossen haben. Daraufhin verliess der Beschwerdeführer die Örtlichkeiten (zum Ganzen: Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 5. März 2021 [Akten KZM 21 280]; Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 20. April 2021 [Akten KZM 21 871]). 4.2 Der Beschwerdeführer verzichtete in seiner Beschwerde auf Ausführungen zum dringenden Tatverdacht. Er hielt aber ausdrücklich fest, dass mit diesem Verzicht nicht der von der Staatsanwaltschaft und vom Zwangsmassnahmengericht geltend gemachte Sacherhalt anerkennt werde.