Nachdem die Ehefrau versucht hatte, mit ihrem Handy Hilfe anzufordern, soll er ihr dieses weggenommen und sie – immer noch am Boden liegend – mit Fäusten und dem Messergriff wiederholt u.a. auf den Kopf geschlagen und ihr mit dem Messer u.a. eine Wunde an der Hand und am Gesäss zugefügt haben. Der Beschwerdeführer soll seine Ehefrau anschliessend auf die Beine hochgezerrt und mit dem Messer wild vor deren Bauch gefuchtelt haben. Beim Versuch, sich umzudrehen und vom Beschwerdeführer wegzukommen, soll er sie eine Betontreppe hinuntergestossen haben.