Akten KZM 21 501]). Nach guter Zusprache ihrer behandelnden Psychologin informierte die Ehefrau schliesslich dennoch die Polizei, worauf diese dem Beschwerdeführer erneut eine Fernhalteverfügung eröffnete. Am 4. März 2021 passte der Beschwerdeführer seiner Ehefrau erneut vor deren Domizil ab. Dabei soll er sie – trotz ihres Versuchs, rückwärts zu gehen – gepackt und gegen die Hauswand gestossen und von ihr ein Gespräch gefordert bzw. sie aufgefordert haben, in sein Auto zu steigen. Dabei soll er wiederum ein Messer hervorgeholt und gegen ihren Bauch gehalten haben.