Die amtlichen Akten der Staatsanwaltschaft gingen am 20. August 2021 bei der Beschwerdekammer ein. Die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 20. August 2021 am 23. August 2021 zugestellt. Weitere Eingaben erfolgten nicht mehr.