Erklärung gegenüber der Polizei am 25. Mai 2021: er habe das Auto gesehen, jedoch gedacht, er könne noch vor dem Auto die Kreuzung passieren), der im Spitalbericht festgestellten Amnesie und der Fotoaufnahmen des Unfallorts, denen zufolge der Kreuzungsbereich wegen Büschen/Zaun sehr unübersichtlich ist, kann nicht ohne Weiteres auf seine Aussage betreffend Kollision abgestellt werden. Demgegenüber bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte wahrheitswidrig Auskunft gegeben hat, zumal eine Kollision nicht nur für die Fahrzeuglenkerin akustisch hätte wahrnehmbar und spürbar gewesen sein müssen, sondern –