7 in den Akten. Ihr Vermerk, wonach für sie naheliegend sei, dass der Beschwerdeführer ohne Kollision mit dem Auto der Beschuldigten gestürzt sei, lässt nicht von vornherein auf Voreingenommenheit schliessen. Die der Staatsanwaltschaft unterbreiteten Unterlagen dürfen als vollständig bezeichnet werden. Ihnen lassen sich sowohl die Aussagen der Beschuldigten und des Beschwerdeführers, als auch die von der Polizei festgestellten Beschädigungen entnehmen. So wurde – wie der Beschwerdeführer in seiner Replik einräumt – explizit vermerkt, welche Beschädigungen das Trottinett aufgewiesen hat (blockier-