Solche Beschädigungen seien erfahrungsgemäss eher üblich bei Trottinetts, die schon mehrere Jahre in «enthusiastischer Kinderhand» gewesen seien. Wäre er (der Beschwerdeführer) von alleine gestürzt, dann hätte dies höchstens kleinere Kratzer am Lack hinterlassen, aber ein solcher Sturz hätte nicht grossflächige Kratzer ins Alugestell selbst gerissen, das Hinterrad grossflächig abgeschürft oder das Aluminiumgestell verbogen und das Hinterrad verklemmt. Ebenso wenig vermöchte ein Selbstunfall eine tiefe Kerbe in der Asphaltoberfläche zu hinterlassen.