Einen Aufprall habe sie zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen. Der Beschwerdeführer seinerseits gab anlässlich der informellen Befragung vom 25. Mai 2021 gegenüber der Polizei an, dass er beim Herunterfahren des G.________-Strasse das blaue Auto der Beschuldigten von rechts kommend (H.________-Strasse) gesehen und gedacht habe, er sei schneller und könne vor dem Auto durchfahren. Das Auto habe ihn dann aber mit dem rechten Vorderlicht getroffen und er sei zu Fall gekommen (zum Ganzen Berichtsrapport vom 15. Juni 2021 resp. Unfallaufnahmeprotokoll der Kantonspolizei).