Umstritten ist die Frage, ob der Beschwerdeführer aufgrund einer Kollusion mit resp. wegen des Fahrzeugs der Beschuldigten zu Fall gekommen ist oder ob er sich die Verletzung durch einen Selbstunfall zugezogen hat. 3.3 Die Beschuldigte gab am 25. Mai 2021 gegenüber der Polizei an, dass sie mit ca. 15 km/h in Richtung der fraglichen Kreuzung gefahren sei, da es um die Mittagszeit immer viele Kinder habe, insbesondere bei der besagten Kreuzung. Auf der linken Seite der H.________-Strasse habe sie zwei bis drei Kinder im Alter von ca. zehn Jahren wahrgenommen;