Dabei konnte am Unfallort in der Asphaltoberfläche der Kreuzung eine Kerbe entdeckt und fotografiert werden. Das Trottinett wurde zur Beweissicherung mit auf die Polizeiwache genommen. Am Folgetag, 26. Mai 2021, erfolgte die Vermessung der vorgenannten Kerbe und dem Vater des Beschwerdeführers wurde mitgeteilt, dass er das Trottinett wieder abholen könne. 3.2 Fraglich ist, weshalb der Beschwerdeführer zu Fall gekommen ist. Aktenkundig und unbestritten ist, dass er an jenem Mittag mit seinem Trottinett die G.________- Strasse hinunter Richtung I.________-Strasse gefahren ist (anscheinend um sein neues Trottinett seinen Kollegen vorzuführen).