__, am 10. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung vom 22.7.2021 sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Nachteil von B.________ und Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes an die Hand zu nehmen. 3. Evtl. sei Frau A.________ wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes zum Nachteil von B.________ zu verurteilen.