1. Am 22. Juli 2021 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) im Hinblick auf einen Verkehrsunfall vom 20. Mai 2021 die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte). Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), gesetzlich vertreten durch seine Eltern und anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 10. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.