__ AG ausbezahlt wird und zwar ausschliesslich auf das Konto der Beschwerdeführerin bei der I.________(Bank). Weshalb die H.________ GmbH – wie von der Beschwerdeführerin behauptet – fast ein Jahr später im Februar 2021 eine nachträgliche Lohnzahlung von CHF 20’000.00 hätte tätigen sollen, welche nicht auf ihr normales Lohnkonto, sondern auf ihr Handelskonto bei der F.________ erfolgte, ist nicht nachvollziehbar. Dies lässt sich auch nicht schlüssig mit allfälligen Liquiditätsproblemen erklären, zumal die H.______