Am 19. Dezember 2019 habe die Straf- und Zivilklägerin Euro 50'000.00 in bar an den Beschuldigten 1 übergeben und am 20. Dezember 2019 die ausstehenden Euro 150'000.00 auf ein BEKB- Konto der H.________ GmbH einbezahlt. In der Folge seien die Busse aber nicht geliefert worden. Im Rahmen dieses Strafverfahrens wurde auch der Online-Account der Beschwerdeführerin bei der F.________ durchsucht und mit Verfügung vom 27. Mai 2021 das entsprechende Konto gesperrt.