Der Beschuldigte 1 liess sich am 19. August 2021 vernehmen und schloss sich den Anträgen und Ausführungen der Beschwerdeführerin an. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 27. August 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Am 3. September 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Beschlagnahme des Computers.