Dagegen reichte D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 10. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Herausgabe des Computers und die Freigabe des Kontos. Zudem stellte sie den Antrag, es sei ihr zu sagen, wer für den Schaden an den Apple-Geräten verantwortlich sei und was sie unternehmen könne. Der Beschuldigte 1 liess sich am 19. August 2021 vernehmen und schloss sich den Anträgen und Ausführungen der Beschwerdeführerin an.