__ betreffend die herausgegebenen und (angeblich) beschädigten Apple MacBook Air und Apple IPad auf die in der Begründung wiedergegebene Rückmeldung des Fachbereichs Digitale Forensik und wies daraufhin, dass allfällige diesbezügliche Beanstandungen und Ansprüche an die Kantonspolizei Bern zu richten seien. Dagegen reichte D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 10. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Herausgabe des Computers und die Freigabe des Kontos.