Mit Blick auf die Einschätzungen im Fachbericht ist von vorneherein ersichtlich, dass die Wiederholungsgefahr auch in sechs Monaten noch gegeben sein wird, zumal beim Beschwerdeführer weder eine Störungseinsicht noch eine Therapieoder Veränderungsmotivation bestehe (S. 24). Darauf weist auch das Schreiben des Beschwerdeführers, eingegangen bei der Staatsanwaltschaft am 19. Juli 2021, hin, wonach er nicht in die «UPD» gehen wolle. Die Staatsanwaltschaft hat am 28. Juni 2021 zudem eine Begutachtung des Beschwerdeführers in Auftrag gegeben.