Weiter geht aus dem Fachbericht hervor, dass ohne adäquate Behandlung der schizoaffektiven Störung ein hohes Risiko bestehe, dass der Beschwerdeführer erneut psychotisch werde und es wieder zu körperlicher Gewalt komme. Bezüglich Schweregrad der erwarteten Schädigung eines Opfers sei mit erneuter einfacher, evtl. aber auch schwerer Körperverletzung zu rechnen. Dieses Szenarium sei mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten (S. 21, S. 23 und S. 25 f.). Die Staatsanwaltschaft hat am 28. Juni 2021 die psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers in Auftrag gegeben.