5 suchungshaft. Bereits nach etwas mehr als zwei Monaten ist er mutmasslich wieder straffällig geworden. Zudem ist neu der Vorwurf der einfachen Körperverletzung mit einer Waffe resp. einem gefährlichen Gegenstand dazugekommen. Das Mitführen des Messers sowie die mutmasslich damit erfolgten und wiederholten Drohungen gegenüber mehreren zufällig ausgesuchten Opfern zeigen die zunehmende Eskalation und Gewaltintensität. Es kann auf die vorangehenden Ausführungen verwiesen werden.