Der Beschwerdeführer ist (insbesondere) vorbestraft wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Wie ausgeführt sind die physische Integrität und Freiheit der Betroffen durch diesen Tatbestand mitgeschützt. 5.4 Nach dem Gesetz muss schliesslich «ernsthaft zu befürchten» sein, dass die beschuldigte Person bei einer Freilassung erneut schwere Vergehen oder Verbrechen begehen würde. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist anhand einer Legal- bzw. Rückfallprognose zu beurteilen.