4 5.2 Mit Blick auf die abstrakte Strafdrohung handelt es sich sowohl bei der einfachen Körperverletzung mit einer Waffe resp. einem gefährlichen Gegenstand, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte als auch der Drohung um schwere Vergehen. Zudem geht es bei diesen Tatbeständen um den Schutz von hochwertigen Rechtsgütern wie der psychischen und physischen Integrität und der Freiheit. Auch bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art.