3 Mai 2021 verwiesen werden. Die glaubhaften Aussagen der Opfer und Auskunftspersonen weisen eindrücklich daraufhin, dass das Vorgehen des Beschwerdeführers als sehr bedrohlich und gefährlich wahrgenommen wurde. Er fuchtelte mehrmals mit dem Messer herum (auch gegen die Busfahrerin, welche aufgrund ihres öffentlichen Dienstes als Beamtin gilt) und machte Stich- und Schneidebewegungen. Dabei befand er sich in Armlänge zu den Opfern. Die Opfer waren sehr verängstigt.