scheinlichkeit die fraglichen Tatbestandsmerkmale erfüllen könnte (Urteil des Bundesgerichts 1B_24/2021 vom 2. Februar 2021 E. 4.2 mit weiteren Hinweisen). 4.2 Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst vorgeworfen, am 4. Mai 2021 diverse (zufällig ausgesuchte) Personen tätlich angegangen und mit einem Messer bedroht zu haben, wobei er einer Busfahrerin von K.________(öffentliches Unternehmen) eine oberflächliche Schnittverletzung mit dem Messer zugefügt hat. Der Beschwerdeführer bestreitet den Sachverhalt grundsätzlich nicht mehr.