Dagegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 10. August 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, der Haftverlängerungsentscheid sei aufzuheben und er sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen, evtl. unter Anordnung von Ersatzmassnahmen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. In ihrer delegierten Stellungnahme beantragte die Staatsanwaltschaft am 11. August 2021 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde.