1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren u.a. wegen einfacher Körperverletzung (qualifiziert begangen mit Waffe resp. gefährlichem Gegenstand), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Drohung. Der Beschwerdeführer wurde am 4. Mai 2021 festgenommen. Mit Entscheid vom 7. Mai 2021 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer an und beschränkte die Haftdauer auf drei Monate, d.h. bis zum 3. August