6B_130/2013 vom 3. Juni 2013 E. 3.2). Bei fachkundigen Personen kommt eine Nachfristansetzung regelmässig nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis in Frage (BGE 142 IV 299 E. 1.3.4 S. 305 f.; Urteil 6B_1273/2019 vom 11. März 2020 E. 2.4.4). 2.8 Vorliegend enthält die Beschwerde lediglich eine marginale Begründung und es erscheint nicht vollends klar, inwiefern der Beschwerdeführer eine Abänderung der angefochtenen Verfügung wünscht.