Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht (vgl. zur Form unten). 2.2 Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt definiert und entsprechend begrenzt. Das vorliegende Anfechtungsobjekt ist die Verfügung vom 29. Juli 2021, welche sich lediglich mit der Einstellung des Strafverfahrens betreffend die eingangs genannten Lebenssachverhalte befasst. Auf Anträge ausserhalb des Streitobjekts kann somit nicht eingetreten werden. Weiter ist der Beschwerdeführer durch die Einstellungsverfügung grundsätzlich nicht beschwert, da sie einem Freispruch gleichkommt.