Im Hauptverfahren liess sich der Beschwerdeführer nicht mehr verlauten. Mit Verfügung vom 29. Juli 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen übler Nachrede, Nötigung und versuchter Anstiftung zu Sachbeschädigung in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 9. April 2014, Beschimpfung am 2. April 2016, Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren in der Zeit vom 26. Juni 2017 bis zum 13. Juli 2017 sowie Verleumdung und übler Nachrede am 2. November 2018 ein, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Verzicht auf die Ausrichtung einer