Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gegen die Mitteilung vom 14. Juni 2021. Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 trat die Beschwerdekammer auf die Beschwerde nicht ein. Im Hauptverfahren liess sich der Beschwerdeführer nicht mehr verlauten.