Aufwändig erscheinen alleine das Erheben und Auswerten der gefälschten Versicherungsverträge, da diese von den Beschuldigten oftmals nicht direkt bei den Krankenkassen eingereicht worden sind. In einem ersten Schritt sind denn Mitte Dezember 2020 bei mehreren Krankenkassen und zwei Versicherungsvermittlern die entsprechenden Unterlagen ediert worden. Diese sind inzwischen eingelangt und müssen gemäss der Staatsanwaltschaft nun ausgewertet werden (vgl. Fasz. 7);