erst nach der Anhaltung der Beschuldigten ist der Verdacht auf Betrugsdelikte im grösseren Umfang erkennbar geworden. Auf detaillierte Befragungen der beiden Beschuldigten ist durch die Staatsanwaltschaft offenbar vorerst verzichtet worden, da einerseits das genaue Ausmass der betrügerischen Handlungen noch nicht bekannt gewesen ist, andererseits D.________ bis Ende Januar 2021 von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Aufwändig erscheinen alleine das Erheben und Auswerten der gefälschten Versicherungsverträge, da diese von den Beschuldigten oftmals nicht direkt bei den Krankenkassen eingereicht worden sind.