Zwar ist es so, dass er in der Schweiz aufgewachsen ist. Seine (soziale) Bindung zum Land erweist sich aber als nicht wirklich stark. Er ist slowenischer Staatsbürger und seine einzigen familiären Beziehungen in der Schweiz sind gemäss seinen Angaben ein Cousin der Mutter in Zürich sowie sein Sohn, zu dem er aber keinen regelmässigen Kontakt pflege. Dass der Beschwerdeführer keine finanziellen Mittel (für eine Flucht) haben soll, ist auch nicht erstellt, sprach er doch von Geld aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung (vgl. EV vom 18. November 2020, Z. 56).