Im Anschluss daran ist eine weitere Einvernahme mit dem Beschuldigten geplant, die unverfälscht stattfinden können muss. Schliesslich besteht nach wie vor die Gefahr, dass der Beschuldigte nach einer Haftentlassung versuchen könnte, sich mit dem Mitbeschuldigten D.________ abzusprechen.