W. noch nicht in einem Umfang erfolgt, dass sie auch durch allfällige Absprachen und Machenschaften des Beschuldigten nicht mehr unterlaufen werden könnte. Das zeigt sich auch darin, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungshandlungen plant, um insbesondere das genaue Ausmass der vom Beschuldigten eingereichten Versicherungsanträge und die von den Versicherungen getätigten Provisionszahlungen festzustellen. Im Anschluss daran ist eine weitere Einvernahme mit dem Beschuldigten geplant, die unverfälscht stattfinden können muss.