4, Unterfaszikel 3). Dieser hat angegeben, zwei Treffen mit dem Beschwerdeführer gehabt und diesem ein Bild seiner Ausweise zugeschickt zu haben. In der Folge erhielt er von zwei weiteren Krankenkassen Zahlungsaufforderungen, obschon er mit diesen keine Abschlüsse getätigt hatte (insb. Z. 25 ff.); einem Kollegen von ihm sei es gleich ergangen (Z. 33 f.). Der Beschwerdeführer ist diesbezüglich am 17. Juli 2020 im polizeilichen Ermittlungsverfahren als Auskunftsperson befragt worden (Fasz. 5, Unterfaszikel 2). Er hat nicht erklären können, wie es dazu gekommen ist, dass D.________ – alias I.________ – zu den Unterlagen und Ausweiskopien von G.________ gekommen ist (Z. 208 ff.).