3 hen, verstehe ich auch nicht.») oder machte wenig glaubhafte Erklärungsversuche (vgl. z.B. Z. 259 ff. des Einvernahmeprotokolls vom 18. November 2020: «Ich denke um Geld oder so. [...] Er meinte wohl Geld»). Alsdann ist der Reaktion des Beschuldigten auf Vorhalt der Aussagen der Auskunftsperson E._____