Der Beschwerdeführer befindet seit dem 12. Oktober 2020 in Untersuchungshaft. Am 15. Januar 2021 verlängerte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft für drei Monate, das heisst bis am 9. April 2021. Mit Beschwerde vom 27. Januar 2021 beantragte der Beschwerdeführer die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete mit Eingabe vom 1. Februar 2021 auf eine Stellungnahme.