Online Anlagebetrug in der Schweiz. Allenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt ein gemeinsames Vorgehen bestimmt. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden seitens der Kantonspolizei Bern seit September 2019 keine einzelnen Ermittlungen mehr durchgeführt, sofern keine konkreten Ermittlungsansätze zur Täterschaft vorhanden sind (vgl. Nachtrag vom 24. Juni 2021). 4.3 Nach dem Gesagten hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft zu Recht sistiert. Die Beschwerde ist unbegründet und daher abzuweisen.