Mit Blick auf die Ausführungen der Kantonspolizei Bern im Nachtrag vom 24. Juni 2021 ist der Staatsanwaltschaft beizupflichten, dass ein internationales Rechtshilfeersuchen an «G.________.com» derzeit nicht zielführend wäre. Selbst wenn «G.________.com» die vorhandenen Kunden-, Registrierungs- und Pay- ment-Angaben herausgeben würde, ist aufgrund des beschriebenen Tatvorgehens nicht damit zu rechnen, dass diese Angaben und die weiteren Ermittlungen zur Täterschaft führen würden. Wie in der angefochtenen Verfügung dargelegt, sammelt Fedpol seit September 2019 Detailangaben zu allen Strafanzeigen i.S. Online Anlagebetrug in der Schweiz.