3.3 Mit Verfügung vom 20. Juli 2021 sistierte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft. Zur Begründung führte sie aus, die Beweise, deren Verlust zu befürchten sei, seien erhoben worden. Weiterführende verhältnismässige Beweismassnahmen würden sich mit Blick auf den einlässlichen Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 24. Juni 2021 derzeit nicht anbieten. Ein internationales Rechtshilfeersuchen an «G.________.com» (in Hongkong/China) würde mit grösster Wahrscheinlichkeit einzig zu einer nicht weiter mit der Täterschaft verbundenen Geldwäscherei-Institution führen.