3. 3.1 Der Beschwerdeführer 1 wurde durch eine Bekanntschaft auf Tinder auf eine angeblich neue Kryptowährung bei der Firma D.________ aufmerksam gemacht. Die Beschwerdeführer investierten daraufhin insgesamt ca. CHF 172'200.00 in eine nicht existierende Kryptowährung in Form von Bitcoins und Ethereum via e-wallet. Der Beschwerdeführer 1 bemerkte den Betrug, als das angelegte Geld nicht ausbezahlt und der Kontakt zur Bekanntschaft auf Tinder sowie zur Firma D.________ abgebrochen wurde. 3.2 Die Kantonspolizei Bern hielt im Nachtrag vom 24. Juni 2021 u.a. Folgendes fest: Ermittlungshandlungen der Polizei