4 Konkrete Hinweise auf ungetreue Amtsführung oder Urkundenfälschung im Amt werden vom Beschwerdeführer nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich, zumal ungetreue Amtsführung ein Rechtsgeschäft im zivilrechtlichen Sinne voraussetzt (vgl. zum Begriff des Rechtsgeschäfts gemäss Art. 314 StGB: NIGGLI, in: Basler Kommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N 19 Art. 314 StGB).