_, gesagt, er solle doch seine Aussicht geniessen, anstatt ihn wiederholt anzuschreiben. Allerdings ist auch in diesen Vorfällen offensichtlich kein Missbrauch von Amtsgewalt zu erkennen, zumal die blosse Aufforderung durch die Beschuldigte augenscheinlich keine hoheitliche Anwendung von Zwang darstellt. Gleiches gilt für die der Bauverwaltung der Gemeinde D.________ zur Last gelegten Punkte (Irreführung, Befangenheit, Willkür, Vertrauensmissbrauch, unsaubere Geschäftsführung, mehrfacher Verstoss gegen Treu und Glauben).