hören, da es insoweit über den Verfahrensgegenstand hinausgeht. 9. Der einzige Hinweis auf ein Tätigwerden durch die Beschuldigte gegenüber dem Beschwerdeführer ist in dem in der Beschwerdeschrift neu unter «aktuelle Vorfälle» geschilderten Sachverhalt zu erblicken, wonach sie diesen telefonisch dazu gedrängt habe, seine Einsprache gegen das nachträgliche Baugesuch seines Nachbarn zurückzuziehen. Ausserdem habe auch der Regierungsstatthalter, Herr G.________, gesagt, er solle doch seine Aussicht geniessen, anstatt ihn wiederholt anzuschreiben.