3 6. Zum Vorwurf der ungetreuen Amtsführung und der Urkundenfälschung im Amt führt die Staatsanwaltschaft ferner aus: Der Anzeigeerstatter macht weiter die Tatbestände der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) geltend. Ungetreue Amtsführung gemäss Art. 314 StGB liegt vor, wenn ein Gemeinwesen bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes geschädigt wird (vgl. PK StGB-Trechsel/Vest, Art. 314 N 1). Vorliegend wurde kein Rechtsgeschäft abgeschlossen. Inwiefern die Behörden der Gemeinde D.__