teilte E.________ darauf der Gemeinde telefonisch mit, dass er den oberen Teil der Terrasse nur zur Reinigung betrete. A.________ teilte B.________ in diesem Schreiben weiter mit, dass sie bezüglich des unteren Teils der Terrasse auf die schriftliche Mitteilung des Regierungsstatthalteramts warte und dass E.________ zudem Pläne betreffend eine Änderung eingereicht habe. B.________ gelangte darauf erneut an die Einwohnergemeinde D.________ und auch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und an das Bundesgericht mit dem Ersuchen, dass diese die nötigen Schritte einleiten. Im Schreiben vom 27. November 2020 gab A.____